MARKTPLATZ-REGELUNG

Präambel
Die vorliegenden Marktplatz-Regeln (im Folgenden „Regeln”) legen die Regeln fest, die für Transaktionen zwischen Nutzern (Privatpersonen und Gewerbetreibenden) auf der CARTOBIKE-Plattform gelten.
Sie ergänzen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (Privatpersonen und Gewerbetreibende).

Artikel 1 – Anwendungsbereich
Die vorliegenden Bestimmungen gelten für alle Transaktionen zum Verkauf von Fahrzeugen (Autos, Fahrräder, Motorroller), die über die CARTOBIKE-Plattform abgewickelt werden, unabhängig davon, ob sie
• zu einem Festpreis
• per Auktion
• über den Hot Deals-Service

Artikel 2 – Verkaufsmodalitäten

2.1. Wahl der Verkaufsart
Der Verkäufer (Privatperson oder Gewerbetreibender) kann sein Fahrzeug anbieten:
• Zu einem Festpreis: nicht verhandelbarer Preis, der in der Anzeige angegeben ist
• Zur Versteigerung: mit oder ohne Mindestpreis (Mindestpreis)

2.2. Verpflichtung des Verkäufers
Artikel 2.2 – Verpflichtung des Verkäufers
Mit der Veröffentlichung einer Anzeige erstellt der Verkäufer ein Verkaufsangebot. Der Verkäufer ist jedoch NICHT automatisch verpflichtet, am Ende der Auktion einen Vertrag abzuschließen.

2.2.1. Verkaufsarten und Verpflichtungen
Der Verkäufer kann sein Fahrzeug zu folgenden Bedingungen anbieten:
• Zum Festpreis: Der gewünschte Verkaufspreis wird in der Anzeige angegeben. Der Käufer, der den Festpreis akzeptiert, schließt den Verkauf sofort ab (vorbehaltlich der Verfügbarkeit).
• Auktion ohne Mindestpreis: Der Verkäufer legt keinen Mindestpreis fest und akzeptiert, dass die Auktion frei beginnt. Der Verkäufer hat nach Auktionsende eine Bedenkzeit von 24 Stunden, um das beste Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

2.2.2. Bedenkzeit (Auktion ohne Mindestpreis)
Nach Auktionsende wird der Höchstbietende per E-Mail und Push-Benachrichtigung informiert. Der Verkäufer hat dann eine Bedenkzeit von 24 Stunden, um:
• „Das Angebot anzunehmen”: Die Transaktion erhält den Status „Reserviert”; das Fahrzeug wird gesperrt und der Zahlungs-/Lieferprozess beginnt.
• „Angebot ablehnen”: Die Auktion wird storniert, der Höchstbietende wird über die Ablehnung benachrichtigt, dem Verkäufer wird keine Strafgebühr berechnet.

2.2.3. Automatische Ablehnung bei Nichtbeantwortung
Wenn der Verkäufer innerhalb von 24 Stunden „nicht antwortet”, wird das Angebot „automatisch abgelehnt”. Der Höchstbietende erhält eine Benachrichtigung, dass der Verkäufer das Angebot nicht angenommen hat und die Transaktion storniert wurde.
In diesem Fall:
• Es wird keine Strafe gegen den Verkäufer verhängt.
• Der Höchstbietende kann sich ein anderes Fahrzeug suchen.

2.2.4. Pflichten des Verkäufers nach der Annahme
Sobald der Verkäufer das Angebot angenommen hat (Festpreisverkauf, Auktion mit erreichtem Mindestpreis oder Auktion ohne Mindestpreis, die innerhalb von 24 Stunden ausdrücklich angenommen wurde), verpflichtet er sich:
a) Das Fahrzeug für mindestens 5 Werktage zu reservieren
Der Verkäufer muss das Fahrzeug unverzüglich von allen anderen Verkaufsplattformen entfernen.
Das Fahrzeug darf während dieser Frist nicht an einen anderen Käufer verkauft werden.
Das Fahrzeug ist ausschließlich für den Käufer reserviert, der die Auktion gewonnen oder den Festpreis akzeptiert hat.
b) Die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen
Der Käufer hat 5 Werktage Zeit, um das Fahrzeug physisch zu inspizieren, bevor er die Zahlung abschließt.
Der Verkäufer muss sich innerhalb einer angemessenen Frist (idealerweise innerhalb von maximal 48 Stunden) für einen Besichtigungstermin zur Verfügung halten.
Die Weigerung des Verkäufers, die Besichtigung zu ermöglichen, stellt einen Verzug dar (siehe Artikel 6.3 – Verzug des Verkäufers).
c) Abschluss der Transaktion
Wenn der Käufer die Besichtigung bestätigt und das Fahrzeug innerhalb der Frist von 5 Werktagen bezahlt, muss der Verkäufer das Fahrzeug gemäß den vereinbarten Bedingungen übergeben.
Der Verkäufer muss alle für die Transaktion erforderlichen Dokumente vorlegen:
• Original der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein)
• Vollständiges Wartungsheft (falls verfügbar)
• Rechnungen für Wartungen und Reparaturen (falls verfügbar)
• Gültige technische Überprüfung (falls zutreffend, gemäß belgischen Vorschriften)
• Konformitätsbescheinigung (COC)
• Fahrzeugschlüssel (alle verfügbaren Schlüssel, einschließlich Duplikate)
• Bedienungsanleitungen und Originalzubehör (falls vorhanden)
d) Folgen der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen
Weiterverkauf innerhalb von 5 Tagen: Wenn der Verkäufer das Fahrzeug während der Sperrfrist von 5 Tagen an einen anderen Käufer verkauft, begeht er einen schwerwiegenden Verstoß und muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
• Pauschale Entschädigung in Höhe von 250 € an CARTOBIKE
• Möglichkeit des direkten Regressanspruchs des geschädigten Käufers auf zusätzlichen Schadensersatz
• Vorübergehende oder endgültige Sperrung des Verkäuferkontos (je nach Schwere und Wiederholung)
Verweigerung der Übergabe nach Zahlung: Wenn der Verkäufer die Übergabe des Fahrzeugs nach vollständiger Zahlung durch den Käufer (bestätigte Überweisung, überwiesene Gelder) verweigert, setzt er sich folgenden Risiken aus:
• Gerichtliche Schritte wegen Vertragsbruchs (belgisches Zivilgesetzbuch, Art. 1134 und 1184) durch den Käufer
• Verpflichtung zur Rückerstattung des gezahlten Preises + Schadensersatz
• Meldung an die zuständigen Behörden (Wirtschaftsbetrug)

2.2.5. Vertragsfreiheit des Verkäufers vor der Annahme
Grundsatz der vollständigen Freiheit: Solange der Verkäufer das Angebot nicht angenommen hat, steht es ihm völlig frei:
• Seine Anzeige jederzeit ohne Begründung und ohne Strafzahlung zurückzuziehen
• seinen Verkaufspreis oder seine Bedingungen zu ändern
• Jedes erhaltene Angebot abzulehnen (nur Auktionen ohne Mindestpreis)
• Nicht auf Angebote zu antworten (automatische Ablehnung nach 24 Stunden)
Wichtig: Dem Verkäufer, der vor der formellen Annahme des Angebots von seiner Vertragsfreiheit Gebrauch macht, werden keine finanziellen Sanktionen, Kontosperrungen oder Strafen auferlegt.

Artikel 3 – Auktionssystem
3.1. Zugang zu den Auktionen
Um an Auktionen teilnehmen zu können, muss jeder Nutzer zuvor eine Kaution hinterlegen (siehe Artikel 4).
Die Identitätsprüfung (Foto + Ausweis) ist für die Teilnahme an Auktionen nicht mehr obligatorisch, wird jedoch zur Sicherung der Transaktionen weiterhin empfohlen.

3.2. Ablauf der Auktionen
Dauer: wird von CARTOBIKE festgelegt und bei der Auktion angegeben.
Aufeinanderfolgende Gebote: Jedes neue Gebot muss höher sein als das vorherige (Mindestgebotsschritt wird angezeigt).
Automatischer Abschluss: zur angegebenen Uhrzeit oder Verlängerung, wenn in den letzten Minuten geboten wird (Anti-Sniping-Regel).

3.3. Mindestpreis (optional)
Der Verkäufer kann einen Mindestpreis („Mindestpreis”) festlegen, der für die Käufer nicht sichtbar ist.
Wenn der Mindestpreis erreicht ist: Der Verkauf wird automatisch mit dem Höchstbietenden abgeschlossen.
Wird der Mindestpreis nicht erreicht: Der Verkäufer kann das höchste Gebot annehmen oder ablehnen.

3.4. Beschränkung für private Käufer
Privatpersonen (Nicht-Gewerbetreibende) dürfen bis zum Ende der Auktion und bis zur vollständigen Bezahlung des zugeschlagenen Fahrzeugs nur auf ein einziges Fahrzeug gleichzeitig bieten.

Artikel 4 – Kaution für Auktionen
4.1. Hinterlegungspflicht
Um bieten zu können, muss jeder Nutzer zuvor eine Kaution auf der Plattform hinterlegen.
Eine einzige Kaution reicht aus, um an allen verfügbaren Auktionen teilzunehmen.

4.2. Höhe der Kaution
Die Höhe der Kaution wird von CARTOBIKE festgelegt und kann sich im Laufe der Zeit ändern. CARTOBIKE gibt den geltenden Betrag systematisch auf der Seite für die Hinterlegung der Kaution bekannt.
Der zum Zeitpunkt der Hinterlegung durch den Nutzer angezeigte Betrag ist der Betrag, der für ihn gilt.

4.3. Sperrung der Kaution
Die Kaution wird auf dem Konto des Nutzers gesperrt (nicht verfügbar), solange er eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
• Er hat das beste Angebot bei einer laufenden Auktion abgegeben.
• Sein Gebot wurde vom Verkäufer angenommen, aber die Transaktion ist noch nicht abgeschlossen (Zahlung und Lieferung).

4.4. Rückerstattung der Kaution
Der Nutzer kann jederzeit die Rückerstattung seiner Kaution beantragen, außer in den in Artikel 4.3 genannten Fällen.
Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen über die bei der Hinterlegung verwendete Zahlungsmethode.

4.5. Servicegebühren
Bei der Hinterlegung der Kaution wird eine feste Servicegebühr erhoben. Diese Gebühr deckt insbesondere Folgendes ab:
• Bankgebühren (Zahlungsdienstleister: Stripe oder gleichwertig)
• Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kautionen
• Kosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Streitfällen und eventuellen Schlichtungen
Wichtig: Die Kaution selbst ist gemäß den oben genannten Bedingungen vollständig rückzahlbar. Die Servicegebühren verbleiben hingegen endgültig bei CARTOBIKE und sind unabhängig vom Ausgang der Auktion (Zuschlag, kein Zuschlag, Rücknahme des Angebots usw.) nicht erstattungsfähig.
Diese Nichtrückerstattbarkeit der Servicegebühren wird vor der Hinterlegung der Kaution deutlich angezeigt und muss vom Nutzer ausdrücklich akzeptiert werden.

4.6. Einbehaltung der Kaution bei Nichterfüllung
Bei Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen durch den Käufer (siehe Artikel 6) kann die Kaution ganz oder teilweise von CARTOBIKE als Vertragsstrafe einbehalten werden, unbeschadet anderer in diesen Bestimmungen vorgesehener Rechtsmittel.

Artikel 5 – Verbindliche Frist für den Abschluss der Auktion
5.1. Verpflichtung des Käufers
Nach Abschluss einer gewonnenen Auktion oder der Annahme eines Angebots durch den Verkäufer hat der Käufer maximal 5 Werktage Zeit, um:
• das Fahrzeug gemäß den mit dem Verkäufer vereinbarten Bedingungen vollständig zu bezahlen
• das Fahrzeug in Empfang zu nehmen (physische Abholung oder Organisation des Transports)

5.2. Berechnung der Frist
Die Frist von 5 Werktagen beginnt am Tag nach dem Ende der Auktion oder der Annahme des Angebots durch den Verkäufer.
Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage in Belgien oder Frankreich (je nach Land des Käufers und des Verkäufers) werden nicht in diese Frist eingerechnet.

5.3. Ausnahme: schriftliche Zustimmung des Verkäufers
Die Frist von 5 Tagen kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers (E-Mail, Nachricht über die Plattform mit Bestätigung des Verkäufers) verlängert werden.
Ohne eine solche Zustimmung bleibt die Frist von 5 Tagen verbindlich.

5.4. Wirtschaftliche Begründung
Diese strenge Frist ist durch das Geschäftsmodell der Auktionen auf CARTOBIKE gerechtfertigt: Die Verkäufer erklären sich bereit, ihre Preise im Gegenzug für einen schnellen und sicheren Verkauf zu senken.
Die den Käufern angebotenen Preisvorteile (oft unter dem Marktpreis liegende Preise) werden durch diese schnelle Abwicklung ermöglicht, die die Lagerhaltung für die Verkäufer begrenzt.

5.5. Sanktionen bei Nichteinhaltung
Wenn der Käufer die Frist von 5 Werktagen nicht einhält:
• kann der Verkäufer den Verkauf einseitig und ohne Formalitäten stornieren.
• Die Kaution des Käufers verfällt vollständig und wird von CARTOBIKE als Vertragsstrafe einbehalten.
Diese Vertragsstrafe gilt unbeschadet des Rechts des Verkäufers oder von CARTOBIKE, im Falle eines höheren Schadens zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 6 – Pauschalentschädigungen bei Nichterfüllung
6.1. Allgemeiner Grundsatz
Im Falle eines Verkaufs (B2C, C2C oder B2B) muss der Käufer, der die Auktion gewonnen hat, den akzeptierten Preis innerhalb von 5 Werktagen nach Auktionsende bezahlen. Der Verkäufer muss das Fahrzeug gemäß den vereinbarten Bedingungen übergeben (siehe Artikel 2.2).
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen stellt einen Verzug dar, der zur Auflösung des Verkaufs und zur Anwendung der nachstehenden Sanktionen führt.

6.2. Verzug des Käufers
6.2.1. Automatische Sanktionen
Wenn der Käufer nicht innerhalb von 5 Werktagen bezahlt:
a) Verlust der Kaution
Die für die Teilnahme an der Auktion hinterlegte Kaution wird endgültig von CARTOBIKE einbehalten.
b) Pauschale Entschädigung für den Verkäufer: 250 €
Der Verkäufer kann 250 € pro Fahrzeug direkt vom säumigen Käufer einfordern.
CARTOBIKE stellt die Kontaktdaten des Käufers und eine Bescheinigung über den Zahlungsausfall zur Verfügung, übernimmt jedoch nicht die Eintreibung der Forderung.
Der Verkäufer kann auch zusätzlichen Schadensersatz verlangen, wenn er einen höheren Schaden nachweisen kann (Lagerkosten, Verlust eines anderen Verkaufs usw.).

6.3. Zahlungsausfall des Verkäufers
Wenn der Verkäufer das Fahrzeug nach vollständiger Bezahlung durch den Käufer nicht liefert, nach Annahme des Angebots vom Vertrag zurücktritt oder eine irreführende Beschreibung liefert:
6.3.1. Sanktionen
a) Pauschale Entschädigung an CARTOBIKE: 250 €
Der Verkäufer muss CARTOBIKE 250 € pro Fahrzeug zahlen (Standardbetrag, sofern in den Auktionsbedingungen nicht anders angegeben).
CARTOBIKE kann diesen Betrag durch Abbuchung vom Konto des Verkäufers, Sperrung des Kontos oder gerichtliche Schritte einfordern.
b) Rechtsmittel des geschädigten Käufers
Der Käufer behält sein Recht, direkt beim Verkäufer Schadenersatz (Rückerstattung, Schadensersatz) zu verlangen.
CARTOBIKE kann auf Anfrage die Kontaktdaten des Verkäufers zur Verfügung stellen, greift jedoch nicht in dieses Verfahren ein.

6.4. Übermittlung der Kontaktdaten und Ausfallbescheinigung
6.4.1. Übermittelte Daten
Auf schriftliche Anfrage der geschädigten Partei übermittelt CARTOBIKE die Kontaktdaten der säumigen Partei:
E-Mail, Telefon, Name, Vorname, Adresse (sofern angegeben).
6.4.2. Wichtige Einschränkung
CARTOBIKE übernimmt KEINE Gewähr für die Richtigkeit der übermittelten Daten. Nicht verifizierte Nutzer (ohne „Verifizierter Nutzer”-Badge) können falsche Angaben gemacht haben (falscher Name, falsche Adresse).
Die geschädigte Partei trägt allein das Risiko im Zusammenhang mit der Einziehung der Entschädigung in Höhe von 250 €.
6.4.3. Ausfallbescheinigung
CARTOBIKE kann eine Bescheinigung ausstellen, die Folgendes bestätigt:
das Datum des Auktionsendes
den akzeptierten Preis
Die Nichtzahlung oder Nichtlieferung innerhalb der Frist
Die verfügbaren Kontaktdaten der Parteien
Diese Bescheinigung stellt einen rechtsgültigen Nachweis dar, der in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren verwendet werden kann.

6.5. Empfehlungen
Um das Ausfallrisiko zu begrenzen:
• Bevorzugen Sie Nutzer mit dem Badge „Verifizierter Nutzer” oder „Verifizierter Profi”.
• Überprüfen Sie vor jeder Transaktion die Identität Ihres Gesprächspartners.
• Verwenden Sie sichere und rückverfolgbare Zahlungsmittel.
• Melden Sie verdächtiges Verhalten unverzüglich an CARTOBIKE.

6.6. Haftungsausschluss
CARTOBIKE fungiert lediglich als technischer Vermittler. CARTOBIKE kann nicht haftbar gemacht werden für:
Für die Richtigkeit der von den Nutzern angegebenen Daten.
Die Nicht-Einziehung der Entschädigung in Höhe von 250 € durch die geschädigte Partei.
Für die Kosten, die bei dem Versuch entstehen, die Entschädigung einzuziehen (Anwalt, Gerichtsvollzieher).
Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung falscher Identitäten.

Artikel 7 – Hot Deals-Service
7.1. Grundsatz
Der Hot Deals-Service ermöglicht es Käufern, ein von CARTOBIKE als „außergewöhnliches Schnäppchen” ausgewähltes Fahrzeug gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr sofort zu reservieren.

7.2. Zugang zum Service
Der Zugang zum Hot Deals-Service ist an den vorherigen Kauf von Hot Deals-Guthaben gebunden, das auf der Plattform erworben werden kann.
Die Preise und Bedingungen für Hot Deals-Guthaben werden zum Zeitpunkt des Kaufs auf der Bestellseite angezeigt.

7.3. Funktionsweise des Hot Deals-Dienstes

7.3.1. Sofortige Reservierung
Der Käufer bezahlt den in der Hot Deals-Anzeige angegebenen Reservierungspreis. Diese Zahlung verbraucht die auf seinem Konto verfügbaren Hot Deals-Guthaben.
Das Fahrzeug ist dann für einen Zeitraum von 48 Stunden exklusiv für den Käufer reserviert.

7.3.2. Abschluss des Kaufs
Innerhalb von 48 Stunden muss der Käufer:
• Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen
• die Zahlungsmodalitäten für den Restbetrag (Verkaufspreis – Reservierungspreis) vereinbaren
• den Restbetrag direkt an den Verkäufer zahlen (außerhalb der CARTOBIKE-Plattform)

7.3.3. CARTOBIKE-Servicegebühren (werden vom Reservierungsbetrag abgezogen)
CARTOBIKE erhebt eine Servicegebühr auf den vom Käufer gezahlten Reservierungsbetrag. Diese Gebühr wird auf dem Formular zur Erstellung der Hot Deals-Anzeige deutlich angegeben und variiert je nach Art der Anzeige und Preis des Fahrzeugs.
Höhe der Servicegebühr:
Die CARTOBIKE-Servicegebühren werden bei der Erstellung der Anzeige ohne Mehrwertsteuer angezeigt. Sie werden automatisch vom Reservierungsbetrag abgezogen, bevor dieser an den Verkäufer ausgezahlt wird.
Berechnungsbeispiel:
• Gesamtverkaufspreis des Fahrzeugs: 10.000 €
• Vom Käufer gezahlter Reservierungsbetrag: 1.000 €
• CARTOBIKE-Servicegebühren: 100 € ohne MwSt. (d. h. 121 € inkl. MwSt.)
• Nettobetrag, der an den Verkäufer gezahlt wird (nach Bestätigung der Lieferung): 1.000 € - 121 € = 879 €
• Vom Käufer direkt an den Verkäufer zu zahlender Restbetrag: 10.000 € - 1.000 € = 9.000 €

7.3.4. Zahlungsmodalitäten für den Restbetrag (außerhalb der Plattform)
Nach der physischen Überprüfung des Fahrzeugs muss der Käufer den Restbetrag (Verkaufspreis – Reservierungsbetrag) direkt an den Verkäufer außerhalb der CARTOBIKE-Plattform bezahlen.
Die Zahlungsmodalitäten für den Restbetrag werden frei zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart (Banküberweisung, Barzahlung, Scheck usw.). CARTOBIKE ist an dieser direkten Transaktion nicht beteiligt.
Empfehlung: Bevorzugen Sie sichere und nachvollziehbare Zahlungsmittel (Banküberweisung), um Streitigkeiten zu vermeiden.

7.3.5. Lieferbestätigung und Freigabe des Reservierungsbetrags
Sobald die Restzahlung erfolgt ist und die Lieferung erfolgt, muss der Verkäufer in seinem Cartobike-Bereich auf die Schaltfläche „Lieferung läuft” klicken. Der Käufer wird dann darüber informiert, dass die Lieferung läuft.
Sobald das Fahrzeug in Empfang genommen wurde, muss der Käufer in seinem CARTOBIKE-Konto auf die Schaltfläche „Lieferung bestätigen” klicken.
Diese Bestätigung löst automatisch Folgendes aus:
• Die Auszahlung des Netto-Reservierungsbetrags (nach Abzug der CARTOBIKE-Servicegebühren) an den Verkäufer innerhalb von 2 bis 5 Werktagen.
• Den endgültigen Abschluss der Hot Deals-Transaktion.
Stillschweigende Bestätigungsfrist: Wenn der Käufer die Lieferung nicht innerhalb von 48 Stunden nach Zahlung des Restbetrags bestätigt, gilt die Lieferung als stillschweigend bestätigt und der Betrag wird automatisch an den Verkäufer überwiesen.

7.3.6. Frist für die Zahlung an den Verkäufer
Nach Bestätigung der Lieferung (manuell oder stillschweigend) wird der Netto-Reservierungsbetrag (1.000 € - 121 € = 879 € im obigen Beispiel) innerhalb von 2 bis 5 Werktagen an den Verkäufer überwiesen, je nach der vom Verkäufer angegebenen Zahlungsmethode (SEPA-Überweisung).

7.3.7. Anfechtung und Schlichtung
Weist das gelieferte Fahrzeug Mängel auf (nicht erwähnte Schäden, abweichende Merkmale usw.), kann der Käufer innerhalb von 48 Stunden nach Bestätigung der Lieferung über die Plattform (Seite „Meine Bestellungen”) eine Beanstandung einreichen.
Die Beanstandung wird an den Verkäufer weitergeleitet, der darauf antworten kann, um eine einvernehmliche Lösung zu finden (Preisminderung, Reparatur, Stornierung usw.).
Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, kann CARTOBIKE als Vermittler eingreifen (siehe Artikel 7.5 – Reklamation und Vermittlung).

7.3.8. Stornierung und Rückerstattung
Im Falle einer Stornierung der Hot-Deals-Transaktion (nicht konformes Fahrzeug, säumiger Verkäufer, schwerwiegender Streitfall) wird der vom Käufer gezahlte Reservierungsbetrag vollständig zurückerstattet (im Beispiel 1.000 €), einschließlich der CARTOBIKE-Servicegebühren (121 €), nach Stornierung der Rechnung.

7.4. Frist für die Empfangsbestätigung
Wenn der Käufer nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferbestätigung durch den Verkäufer auf „Lieferung bestätigen” klickt, wird der Reservierungspreis automatisch an den Verkäufer überwiesen.
Der Käufer hat somit 48 Stunden Zeit, um das Fahrzeug in Empfang zu nehmen, zu überprüfen und gegebenenfalls die Transaktion bei Nichtkonformität zu blockieren.

7.5. Anfechtung und Schlichtung
Anfechtung durch den Käufer
Der Käufer kann über die Plattform eine Beanstandung einreichen oder einen Rechtsstreit eröffnen, wenn das Fahrzeug nicht der Beschreibung entspricht. Dies muss ausschließlich über die aktuelle Bestellseite erfolgen, bevor der Käufer auf die Schaltfläche „Lieferung bestätigen” klickt, oder spätestens innerhalb von 48 Stunden, nachdem der Verkäufer auf der Plattform mitgeteilt hat, dass das Fahrzeug geliefert wurde.
Nach Ablauf einer dieser beiden Fristen und ohne dass innerhalb dieser Frist ein Rechtsstreit eröffnet wurde, gilt die Lieferung als angenommen. Einwände können nicht auf anderem Wege (E-Mail, Telefon, Nachricht) berücksichtigt werden, es sei denn, es liegt eine nachgewiesene technische Störung vor, die das Einleiten eines Streitfalls über die Plattform verhindert. In diesem Fall muss der Käufer eine E-Mail ancontact@cartobike.com senden und Screenshots des aufgetretenen Problems sowie, wenn möglich, relevante Informationen (Bestellnummer, Datum und Uhrzeit, Gerät und Browser) beifügen.
Nach Ablauf dieser Frist und wenn keine Streitigkeit vorliegt, überweist das System die Beträge automatisch an den Händler.
Antwort des Verkäufers
Die Beanstandung wird an den Verkäufer weitergeleitet, der darauf antworten kann, um eine einvernehmliche Lösung zu finden (Preisminderung, Reparatur, Stornierung usw.).
Vermittlung durch CARTOBIKE
Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, kann CARTOBIKE als technischer Vermittler eingreifen, garantiert jedoch nicht die Beilegung der Streitigkeit. CARTOBIKE behält sich das Recht vor, die Zahlung der Gelder an den Verkäufer bis zur Beilegung der Streitigkeit vorübergehend zu sperren.
Unbegründete Beanstandung
Wird die Beanstandung von CARTOBIKE (nach Prüfung der Beweise) als unbegründet angesehen, ist der Käufer verpflichtet, den Kauf abzuschließen.
Wenn innerhalb von 3 Werktagen nach der Entscheidung von CARTOBIKE keine Reaktion erfolgt oder der Kaufabschluss ungerechtfertigt verweigert wird, werden die vom Käufer gezahlten Reservierungsgebühren von CARTOBIKE als Strafgebühr einbehalten.

7.6. STRIPE-Konto für Verkäufer obligatorisch
Gewerbliche Verkäufer, die den Hot Deals-Service nutzen möchten, müssen unbedingt ein Konto beim Zahlungsdienstleister STRIPE (oder einem von CARTOBIKE benannten gleichwertigen Anbieter) einrichten.
Der Betrag der Reservierungsgebühr wird von CARTOBIKE nach Bestätigung der Transaktion auf dieses STRIPE-Konto überwiesen.

7.7. Besondere Bedingungen
Die detaillierten Bedingungen für den Hot Deals-Service (Reservierungspreis, Modalitäten usw.) werden in jeder Hot Deals-Anzeige angezeigt und müssen vom Käufer vor der Reservierung ausdrücklich akzeptiert werden.

Artikel 8 – Allgemeine Regeln für alle Transaktionen

8.1. Direkter Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer
Der Kaufvertrag wird direkt und ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen. CARTOBIKE ist nicht Vertragspartei und greift nicht in die Transaktion ein.

8.2. Haftung von CARTOBIKE
CARTOBIKE übernimmt keine Gewähr für:
Die Zahlungsfähigkeit der Käufer
Die Lieferfähigkeit der Verkäufer
Die Konformität oder Qualität der verkauften Fahrzeuge
den Abschluss oder die tatsächliche Durchführung der Transaktionen
Die Verantwortung von CARTOBIKE beschränkt sich auf die Bereitstellung einer technischen Plattform zur Kontaktaufnahme.

8.3. Verpflichtung zur Einhaltung von Treu und Glauben
Die Parteien (Verkäufer und Käufer) verpflichten sich, ihre Verpflichtungen nach Treu und Glauben unter Einhaltung der geltenden Gesetze und dieser Bestimmungen zu erfüllen.

8.4. Nachweis der Transaktionen
Die Parteien werden gebeten, alle Nachweise ihrer Korrespondenz und Transaktionen (E-Mails, Nachrichten, Rechnungen, Übertragungsbescheinigungen usw.) aufzubewahren.

Artikel 9 – Meldung und Beilegung von Streitigkeiten

9.1. Meldung einer verdächtigen Anzeige
Jeder Nutzer kann eine verdächtige, betrügerische oder gegen die Regeln verstoßende Anzeige über die Schaltfläche „Melden” melden, die sich auf jedem Fahrzeugdatenblatt befindet.

9.2. Meldung unangemessenen Verhaltens
Nutzer können andere Nutzer bei unangemessenem Verhalten, Belästigung oder Betrugsversuchen über den Instant Messenger melden oder blockieren.

9.3. Bearbeitung von Meldungen
Jede Meldung wird von den Moderatoren von CARTOBIKE geprüft. Bei einem nachgewiesenen Verstoß werden geeignete Maßnahmen ergriffen (Löschung der Anzeige, Sperrung oder Löschung des Kontos, Meldung an die Behörden).

9.4. Gütliche Beilegung von Streitigkeiten
Im Falle einer Streitigkeit zwischen Verkäufer und Käufer ermutigt CARTOBIKE die Parteien, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben.

9.5. Mediation
Wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, können die Parteien CARTOBIKE als Vermittler einschalten. CARTOBIKE behält sich das Recht vor, diese Vermittlung anzunehmen oder abzulehnen, die freiwillig und unverbindlich ist.

9.6. Rechtsmittel
Wenn keine gütliche Einigung oder erfolgreiche Mediation erzielt werden kann, behalten die Parteien das Recht, die zuständigen Gerichte nach den Regeln des allgemeinen Rechts anzurufen.

Artikel 10 – Bewertungen

10.1. Bewertungssystem
Nach einer Transaktion können sich Käufer und Verkäufer gegenseitig bewerten und einen öffentlichen Kommentar auf ihren jeweiligen Profilen hinterlassen.

10.2. Bewertungskriterien
Die Bewertungen beziehen sich insbesondere auf:
Die Qualität der Kommunikation
Die Einhaltung von Verpflichtungen
Die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit der Beschreibung (Käuferseite)
Die Schnelligkeit der Zahlung und der Abholung (auf Verkäuferseite)

10.3. Moderation der Bewertungen
CARTOBIKE behält sich das Recht vor, alle Bewertungen zu löschen, die offensichtlich diffamierend, beleidigend, diskriminierend oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

10.4. Antwort auf Bewertungen
Der bewertete Nutzer kann innerhalb von 30 Tagen öffentlich auf eine erhaltene Bewertung antworten.

Artikel 11 – Rechtliche Konformität und Garantien (B2C)

11.1. Pflichten des gewerblichen Verkäufers
Im Rahmen von B2C-Verkäufen (von Gewerbetreibenden an Verbraucher) muss der gewerbliche Verkäufer alle Verbraucherschutzgesetze einhalten, insbesondere:
14-tägiges Widerrufsrecht (außer gesetzlichen Ausnahmen, die im belgischen Wirtschaftsgesetzbuch oder im französischen Verbrauchergesetzbuch vorgesehen sind)
Gesetzliche Garantien für Konformität und versteckte Mängel
Vollständige vorvertragliche Informationen

11.2. Ausnahme: Hot Deals-Service
Im Rahmen des Hot Deals-Service erkennt der Verbraucher ausdrücklich an, dass er gemäß Artikel VI.53, 1° des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht hat.
Begründung: Die Reservierung eines Hot Deals-Fahrzeugs wird mit der Bestätigung durch den Käufer wirksam und ist zeitlich begrenzt (48 Stunden). Der Service ist somit mit der Zahlung des Reservierungspreises durch den Käufer vollständig erbracht, was das Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausschließt.

11.3. Gesetzliche Garantien
Die gesetzlichen Gewährleistungen (Konformität, versteckte Mängel) gelten uneingeschränkt für B2C-Verkäufe, einschließlich des Hot Deals-Dienstes.

Artikel 12 – Internationale Verkäufe

12.1. Einhaltung der Gesetze
Verkäufer und Käufer, die internationale Transaktionen durchführen (Verkauf oder Kauf in einem anderen Land), müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, insbesondere:
Zollvorschriften
Einfuhr-/Ausfuhrzölle
Technische Normen des Bestimmungslandes
Fahrzeugzulassung

12.2. Haftung
CARTOBIKE ist nicht an den Verfahren im Zusammenhang mit internationalen Verkäufen beteiligt. Die Parteien sind allein für die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen verantwortlich.

Artikel 13 – Geistiges Eigentum

13.1. Inhalt der Anzeigen
Mit der Veröffentlichung einer Anzeige gewährt der Verkäufer CARTOBIKE eine weltweite, nicht exklusive, kostenlose und übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung, Anzeige und Verbreitung des Inhalts der Anzeige auf der Plattform, den Partner-Websites und in sozialen Netzwerken zum Zwecke der Werbung für die Plattform.

13.2. Technische Daten und Statistiken
CARTOBIKE speichert die technischen und statistischen Daten der Anzeigen (Modelle, Preise, Kilometerstände usw.) über die Veröffentlichungsdauer hinaus für statistische Auswertungen und deren anonymisierte Veröffentlichung.

Artikel 14 – Änderung der Nutzungsbedingungen
CARTOBIKE behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen jederzeit zu ändern, um sie an rechtliche, technische oder kommerzielle Entwicklungen anzupassen.
Die Änderungen treten mit ihrer Online-Veröffentlichung in Kraft und gelten für neue Transaktionen. Transaktionen, die zum Zeitpunkt der Änderung bereits laufen, unterliegen weiterhin der zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Fassung der Nutzungsbedingungen.

Artikel 15 – Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

15.1. Anwendbares Recht
Die vorliegenden Bestimmungen unterliegen belgischem Recht.

15.2. Verbrauchermediation
Verbraucher können vor Einleitung gerichtlicher Schritte kostenlos einen Schlichtungsdienst (Kontaktdaten im Impressum) in Anspruch nehmen.

15.3. Zuständiger Gerichtsstand
Wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann:
• Für Streitigkeiten zwischen Nutzern: zuständige Gerichte gemäß den Regeln des allgemeinen Rechts
• Bei Streitigkeiten, an denen CARTOBIKE beteiligt ist: zuständige belgische Gerichte

Artikel 16 – Kontakt
Bei Fragen zu diesen Bestimmungen:
E-Mail: contact@cartobike.com
Adresse: Place du Champ de Mars, 5 – 1050 Brüssel, Belgien

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – GEWERBETREIBENDE

Präambel

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen CARTOBIKE und Gewerbetreibenden, die ein Abonnement für die Nutzung der Dienste der Plattform abschließen.

Artikel 1 – Gegenstand

Gegenstand dieser AGB ist die Festlegung der Bedingungen, unter denen CARTOBIKE Gewerbetreibenden gegen Zahlung eines Abonnements Zugang zu den Diensten der Plattform gewährt.

Artikel 2 – Angebotene Dienste

2.1. Beschreibung der Dienste

Das gewerbliche Abonnement gewährt Zugang zu folgenden Diensten:

• Unbegrenzte Veröffentlichung klassischer Anzeigen (Autos, Fahrräder, Motorroller)

• Teilnahme an Auktionen

• Individuell gestaltbare Präsentationsseite

• Sichtbarkeit in der Suchmaschine für Gewerbetreibende

• Verwaltung mehrerer Geschäfte (für Gewerbetreibende mit mehreren Verkaufsstellen)

• Tools zur Verwaltung von Anzeigen und Statistiken

2.2. Zusatzleistungen

Zusätzlich zum Abonnement kann der Gewerbetreibende Folgendes erwerben:

• Media-/Boost-Paket: Dienstleistungen zur Hervorhebung von Anzeigen (Sponsoring, vorrangige Platzierung in den Ergebnissen)

• Hot Deals-Guthaben: Zugang zum Hot Deals-Service (siehe Marktplatz-Regeln)

Die Merkmale und Preise dieser Zusatzdienste werden zum Zeitpunkt des Kaufs auf der Bestellseite angezeigt.

Artikel 3 – Preisgestaltung

3.1. Preis des Abonnements

Der Preis für das Business-Abonnement wird zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Anmeldeseite angezeigt.

Die Preise sind in Euro ohne Steuern (HT) für umsatzsteuerpflichtige Gewerbetreibende angegeben. Die geltende Umsatzsteuer wird zum Betrag ohne Steuern gemäß dem geltenden Steuersatz hinzugerechnet.

3.2. Preise für Zusatzleistungen

Die Preise für die Pakete „Media / Boost” und „Hot Deals Credits” werden auf den jeweiligen Bestellseiten angezeigt.

CARTOBIKE behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern. Die neuen Preise gelten für neue Abonnements und Verlängerungen, ohne rückwirkende Wirkung auf laufende Abonnements.

Artikel 4 – Abschluss des Abonnements

4.1. Modalitäten des Abonnements

Das Abonnement wird online über die Plattform gemäß den folgenden Schritten abgeschlossen:

• Erstellung eines Geschäftskontos (siehe AGB für Gewerbetreibende)

• Auswahl des Abonnementmodells

• Kenntnisnahme der AGB und ausdrückliche Zustimmung durch Ankreuzen des Kästchens

• Eingabe der Zahlungsinformationen

• Bestätigung der Bestellung

Die Bestätigung der Bestellung gilt als vollständige und uneingeschränkte Annahme der vorliegenden AGB.

4.2. Zahlungsmittel

Die Zahlung des Abonnements erfolgt per Kreditkarte oder einem anderen von CARTOBIKE angebotenen Zahlungsmittel.

Der Gewerbetreibende muss während der gesamten Laufzeit des Abonnements ein gültiges Zahlungsmittel auf der Plattform hinterlegt haben, um Verlängerungen zu ermöglichen.

Artikel 5 – Laufzeit und Verlängerung

5.1. Laufzeit des Abonnements

5.1.1. Wahl der Vertragsdauer

Der Gewerbetreibende kann ein Abonnement mit einer der folgenden Laufzeiten abschließen:

• Monatsabonnement: Laufzeit von 1 Monat, automatisch verlängerbar

• Jahresabonnement: Laufzeit von 12 Monaten, automatisch verlängerbar

Die Wahl der Vertragslaufzeit erfolgt bei der erstmaligen Anmeldung oder bei einer Verlängerung.

5.1.2. Preisgestaltung nach Laufzeit

Die geltenden Preise hängen von der gewählten Vertragslaufzeit ab.

Die geltenden Tarife können auf der entsprechenden Seite der Plattform.

Das Jahresabonnement kann gegenüber dem über 12 Monate kumulierten Monatstarif einen Rabatt bieten. Dieser Rabatt wird, falls zutreffend, bei der Anmeldung angegeben.

5.1.3. Beginn des Abonnements

Das Abonnement tritt sofort nach Bestätigung der Zahlung in Kraft.

Das Datum des Vertragsabschlusses ist maßgeblich für die Berechnung der Vertragslaufzeit und der Verlängerungsdaten.

5.1.4. Änderung der Vertragslaufzeit

Der Gewerbetreibende kann die Laufzeit seines Abonnements (von monatlich auf jährlich oder umgekehrt) zum nächsten Verlängerungszeitpunkt ändern.

Die Änderung der Laufzeit muss mindestens 7 Tage vor Ablauf der Verlängerungsfrist im persönlichen Bereich vorgenommen werden:

Mein Konto > Mein Abonnement verwalten > Laufzeit ändern

Während der Vertragslaufzeit sind keine Änderungen der Laufzeit möglich.

5.1.5. Entwicklung des Abonnementangebots

CARTOBIKE behält sich das Recht vor, jedes der Abonnementmodelle (monatlich oder jährlich) jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu streichen.

Jede Änderung wird gemäß Artikel 15 (Änderung der AGB) im Voraus angekündigt.

Laufende Abonnements bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig, auch

das entsprechende Angebot eingestellt wird.

5.2. Automatische Verlängerung

5.2.1. Grundsatz

Das Abonnement verlängert sich automatisch zum Ablaufdatum (monatlich oder jährlich) durch Abbuchung über die hinterlegte Zahlungsmethode.

5.2.2. Benachrichtigung

Der Gewerbetreibende erhält zum Zeitpunkt der Abbuchung eine E-Mail mit der Rechnung und einem Link zur Verwaltung des Abonnements.

5.2.3. Änderung der Wiederholungshäufigkeit

Der Gewerbetreibende kann die Häufigkeit (monatlich ↔ jährlich) jederzeit über Mein Konto > Abonnementverwaltung ändern.

5.2.4. Modalitäten der Änderung

Die Änderung tritt am Ende des laufenden Zeitraums in Kraft. Das verbleibende Guthaben wird vollständig verbraucht (keine anteilige Berechnung oder Rückerstattung).

5.2.5. Bestätigung

Eine E-Mail bestätigt die Änderung mit dem Datum des Inkrafttretens und dem Betrag der nächsten

Lastschriftbetrags bestätigt.

5.3. Keine Mindestvertragslaufzeit

Das Abonnement wird ohne Mindestlaufzeit angeboten. Der Gewerbetreibende kann die automatische Verlängerung jederzeit deaktivieren.

Artikel 6 – Kündigung

6.1. Deaktivierung der automatischen Verlängerung

Der Gewerbetreibende kann die automatische Verlängerung jederzeit in seinem persönlichen Bereich deaktivieren:

Mein Konto > Mein Abonnement verwalten > Verlängerung deaktivieren

Die Deaktivierung muss vor dem Datum der nächsten Abbuchung erfolgen, um eine Verlängerung zu vermeiden.

6.2. Strenge Kündigungsbedingungen

Die Kündigung der Verlängerung muss ausschließlich über den persönlichen Bereich des Gewerbetreibenden erfolgen.

Kündigungsanträge, die per E-Mail, Post oder auf anderem externen Wege übermittelt werden, werden nicht als gültig angesehen.

Diese Regel soll Streitigkeiten im Zusammenhang mit verspäteten Anträgen vermeiden (z. B. Nachrichten, die wenige Stunden vor dem geplanten Einzug gesendet werden).

6.3. Ausnahme bei technischen Schwierigkeiten

6.3.1. Grundsatz: Deaktivierung ausschließlich über die Benutzeroberfläche

Die Deaktivierung muss über Mein Konto > Abonnementverwaltung erfolgen.

6.3.2. Strenge Ausnahme bei nachgewiesenen technischen Problemen

Bei ECHTEN technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte ancustomer@cartobike.com .

6.3.3. Erforderliche Nachweise

Der Gewerbetreibende MUSS Folgendes vorlegen:

• Screenshot ODER Video des technischen Problems

• Kopie der Fehlermeldung

• Genaue Beschreibung (Datum, Uhrzeit, Browser, Gerät, Schritte)

6.3.4. Ablehnung unbegründeter Anträge

Anfragen ohne technische Nachweise werden NICHT bearbeitet.

6.3.5. Nicht akzeptable Gründe

„Ich bevorzuge E-Mail“ / „Ich kann es nicht finden“ / „Keine Zeit“ /

„Das ist einfacher“ / „Passwort vergessen“ (Zurücksetzen möglich)

6.3.6. Verfügbare Unterstützung

FAQ, Live-Chat, Passwort zurücksetzen, anderer Browser.

6.3.7. Bearbeitungszeit

48 Stunden (Werktage), sofern Nachweise vorgelegt werden.

6.4. Wirkung der Deaktivierung

Die Deaktivierung der automatischen Verlängerung wird zum Ende des laufenden Abonnementzeitraums wirksam.

Das laufende Abonnement ist bis zu seinem Ablauf fällig, ohne Möglichkeit einer anteiligen Rückerstattung (siehe Artikel 7).

6.5. Folgen der Nichtkündigung

Wird die Verlängerung nicht vor Ablauf deaktiviert,

wird das Abonnement automatisch verlängert und für einen neuen Zeitraum

Zeitraum (monatlich oder jährlich, je nach abonniertem Tarif) in Rechnung gestellt.

Der in Rechnung gestellte Betrag entspricht der ursprünglich gewählten Vertragslaufzeit

(1 Monat für das Monatsabonnement, 12 Monate für das Jahresabonnement).

Artikel 7 – Keine Rückerstattung

7.1. Grundsatz der Nichtrückerstattung

Das laufende Abonnement ist bis zu seinem Ablauf vollständig zu bezahlen, ohne Möglichkeit einer anteiligen Rückerstattung, in folgenden Fällen:

• Deaktivierung der Verlängerung während der Laufzeit

• Vorzeitige Kündigung auf Initiative des Gewerbetreibenden

• Nichtinanspruchnahme der Dienste

7.2. Ausnahme

Eine Rückerstattung kann nur in folgenden Fällen in Betracht gezogen werden:

• Längerer technischer Ausfall der Dienste, der CARTOBIKE zuzuschreiben ist (Dauer von mehr als 7 aufeinanderfolgenden Tagen)

• Nachweislicher Abrechnungsfehler

Artikel 8 – Medienpaket / Boost

8.1. Art des Medienpakets

8.1.1. Allgemeine Beschreibung

Die Medienpakete (auch „Boost” genannt) sind Dienste, mit denen die Sichtbarkeit der Anzeigen des Gewerbetreibenden auf der Plattform erhöht werden kann.

8.1.2. Detaillierter Inhalt zum Zeitpunkt des Kaufs

Der mit dem abonnierten Medienpaket oder Boost verbundene Dienst wird in der Zusammenfassung des gekauften Pakets (zum Zeitpunkt des Kaufs und gegebenenfalls im Kundenbereich) beschrieben. Die Vorteile und Modalitäten können je nach gewähltem Paket variieren.

8.1.3. Indikative Funktionen

Je nach abonniertem Paket können die Pakete beispielsweise folgende Funktionen zur Hervorhebung enthalten:

• Anzeige der Anzeige in den Ergebnislisten

• Bevorzugte Positionierung in den Suchergebnissen

• Anzeige an bestimmten Stellen (Startseite, bestimmte Kategorien)

• Hervorhebungs-Badges

• Erhöhte Sichtbarkeit auf bestimmten Seiten oder in bestimmten Kategorien

• Zusätzliche Verbreitung über unsere Kommunikationskanäle

• Oder andere Mechanismen zur Steigerung der Sichtbarkeit

Diese Liste ist nicht vollständig.

8.1.4. Weiterentwicklung der Funktionen

Unsere Strategien zur Hervorhebung, Platzierung und Anzeigeeinstellungen können sich ändern, um die Benutzererfahrung und die Effizienz des Dienstes zu verbessern, ohne dass dies eine wesentliche Änderung des abonnierten Pakets darstellt.

8.1.5. Keine Leistungsgarantie

Die Medienpakete stellen eine Verpflichtung zu Mitteln und nicht zu Ergebnissen dar. CARTOBIKE garantiert keine bestimmte Leistung (Anzahl der Aufrufe, erhaltenen Kontakte oder getätigten Verkäufe).

8.2. Preisgestaltung

Die Preise für die Medienpakete werden zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigt. Sie können Folgendes umfassen:

• Prepaid-Pakete (Beispiel: Paket mit 10 Boosts)

• Frei verwendbare Guthaben

8.3. Gültigkeit in Verbindung mit dem aktiven Abonnement

Die Medien-/Boost-Pakete sind nur gültig, solange das Geschäftskonto über ein aktives Abonnement verfügt.

Wenn der Gewerbetreibende sein Abonnement nicht verlängert, verfallen alle nicht verbrauchten Medienpakete endgültig, ohne dass eine Rückerstattung möglich ist.

8.4. Begründung

Diese Regel ist dadurch gerechtfertigt, dass es für CARTOBIKE technisch und kommerziell unmöglich ist, einen Fahrzeugbestand zu bewerben, der auf der Plattform nicht sichtbar ist (inaktives Konto).

8.5. Vorherige Information

Diese Gültigkeitsbedingung wird auf der Kaufseite der Medienpakete deutlich angezeigt und muss vom Gewerbetreibenden vor dem Kauf ausdrücklich akzeptiert werden.

Artikel 9 – Hot Deals-Guthaben

9.1. Art der Credits

Mit Hot Deals-Guthaben können Gewerbetreibende und Privatpersonen auf den Hot Deals-Service zugreifen (siehe Marktplatz-Regeln für detaillierte Informationen zur Funktionsweise).

9.2. Preise und Pakete

Die Preise und Pakete für Hot Deals-Guthaben werden zum Zeitpunkt des Kaufs auf der Bestellseite angezeigt.

Die Eigenschaften der Pakete (Anzahl der Credits, Gültigkeit) können sich jederzeit ändern. Der Gewerbetreibende akzeptiert die zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigten Bedingungen.

9.3. Gültigkeit

Hot Deals-Credits unterliegen einer Gültigkeitsdauer, die zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigt wird.

Guthaben, die vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer nicht verwendet wurden, verfallen endgültig und können nicht erstattet werden.

9.4. Nicht erstattungsfähig

Hot Deals-Guthaben können nach dem Kauf und der Nutzung nicht storniert oder erstattet werden, sobald die erworbene Dienstleistung in Anspruch genommen wurde.

Bei Nichtnutzung vor Ablauf ist keine Rückerstattung möglich.

Artikel 10 – Rechnungsstellung und Zahlung

10.1. Rechnungsstellung

10.1.1. Ausstellung der Rechnung

Für jede auf der Plattform getätigte Zahlung (Abonnement, Medienpaket, Hot Deals-Guthaben, Zusatzleistungen) wird eine Rechnung ausgestellt.

10.1.2. Zugriff auf die Rechnung

Die Rechnung wird automatisch per E-Mail an die Rechnungsadresse gesendet, die der Gewerbetreibende zum Zeitpunkt der Zahlung angegeben hat.

Der Gewerbetreibende kann außerdem jederzeit alle seine Rechnungen in seinem persönlichen Cartobike-Bereich einsehen:

Mein Cartobike-Bereich > Rechnungen

Alle ausgestellten Rechnungen bleiben zugänglich, solange das Konto aktiv ist.

10.1.3. Inhalt der Rechnung

Jede Rechnung enthält:

• Die Referenznummer der Transaktion

• Das Zahlungsdatum

• Die Details der abonnierten Dienste

• Den Betrag inkl. MwSt.

• Die gesetzlichen Rechnungsdaten (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Unternehmensnummer usw.)

10.2. Zahlungsmodalitäten

10.2.1. Zahlung des Abonnements

Die Zahlung des Abonnements (monatlich oder jährlich) erfolgt per Lastschrift über das vom Gewerbetreibenden hinterlegte Zahlungsmittel.

10.2.2. Zahlung für Zusatzleistungen

Zusatzleistungen (Media-Paket, Hot Deals-Guthaben, Boost usw.) sind einmalige Käufe und unterliegen KEINER automatischen Verlängerung.

Jeder Kauf einer Zusatzleistung stellt eine separate und einmalige Transaktion dar, die zum Zeitpunkt der Bestellung in Rechnung gestellt wird.

10.2.3. Zahlungsbenachrichtigung

Im Falle einer Zahlungsablehnung informiert CARTOBIKE den Gewerbetreibenden per E-Mail und sperrt den Zugang zu den Dienstleistungen bis zur Begleichung der Zahlung.

10.2.4. Zahlungsverzug beim Abonnement

Bei Zahlungsverzug des Abonnements:

• Sofortige Sperrung des Zugangs zu den Diensten

• Anwendung von Verzugszinsen zum in Belgien geltenden gesetzlichen Zinssatz

• Pauschale Strafgebühr von 40 € für Inkassokosten (gemäß Artikel VI.104 des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches)

Bei Nichtbegleichung innerhalb von 30 Tagen kann CARTOBIKE das Abonnement von Rechts wegen kündigen, unbeschadet etwaiger Inkassomaßnahmen.

10.2.5. Begleichung und Frist

Bei Nichtbegleichung innerhalb von 30 Tagen kann CARTOBIKE das Abonnement von Rechts wegen kündigen, unbeschadet etwaiger Inkassomaßnahmen.

10.2.6. Keine Mindestvertragslaufzeit

Gemäß Artikel 5.3 kann das Monatsabonnement jederzeit ohne Mindestlaufzeit gekündigt werden.

Der Gewerbetreibende kann jedoch keine Stornierung einer Abbuchung oder eine Rückerstattung für einen bereits begonnenen Zeitraum verlangen, wenn das Abonnement nach Beginn des Abrechnungszeitraums gekündigt wurde.

10.2.7. Verbot betrügerischer Bankwidersprüche

Der Gewerbetreibende verpflichtet sich ausdrücklich, keine betrügerische Sperrung einer rechtmäßigen Abbuchung für einen laufenden oder bereits abgelaufenen Abonnementzeitraum zu veranlassen.

Eine Sperrung der Bankkarte gilt als betrügerisch, wenn:

• Der Abonnementzeitraum bereits begonnen hat

• Die Abbuchung den tatsächlich erbrachten und in Anspruch genommenen Leistungen entspricht

• Der Gewerbetreibende die automatische Verlängerung nicht vor Ablauf deaktiviert hat

10.2.8. Folgen einer betrügerischen Sperrung

Jede ungerechtfertigte Bankwiderspruch setzt den Gewerbetreibenden folgenden Sanktionen aus:

• Sofortige und endgültige Sperrung des Kontos

• Fakturierung von Verwaltungskosten für missbräuchliche Sperrung: 50 €

• Einleitung von Maßnahmen zur Eintreibung der fälligen Beträge

• Mögliche Strafverfolgung wegen versuchten Betrugs

CARTOBIKE behält sich das Recht vor, jede betrügerische Sperrung einer Bankkarte beim Zahlungsdienstleister (Stripe) und den zuständigen Behörden anzufechten.

10.2.9. Rechtmäßige Sperrung

Eine Sperrung der Bankkarte ist in den folgenden berechtigten Fällen weiterhin möglich:

• Nicht autorisierte Abbuchung

• Abbuchung nach ordnungsgemäßer Deaktivierung der automatischen Verlängerung (mindestens 7 Tage vor Fälligkeit)

• Falscher Betrag oder doppelte Abbuchung

• Betrügerische Verwendung der Bankkarte

In diesen Fällen muss sich der Gewerbetreibende unverzüglich an den CARTOBIKE-Support unter der Adresse customer@cartobike.com wenden, um die Angelegenheit zu klären.

Artikel 11 – Verpflichtungen von CARTOBIKE

11.1. Erbringung der Dienstleistungen

CARTOBIKE verpflichtet sich, die in Artikel 2 beschriebenen Dienstleistungen in einer Qualität zu erbringen, die den Branchenstandards entspricht.

11.2. Verfügbarkeit

CARTOBIKE unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um einen kontinuierlichen Zugang zu den Dienstleistungen zu gewährleisten, kann jedoch keine 100-prozentige Verfügbarkeit garantieren.

CARTOBIKE behält sich das Recht vor, den Zugang aus Wartungs-, Aktualisierungs- oder Sicherheitsgründen vorübergehend zu unterbrechen. Diese Unterbrechungen werden nach Möglichkeit angekündigt.

11.3. Professioneller Kundensupport

CARTOBIKE bietet Kundensupport per E-Mail unter der Adressecustomer@cartobike.com mit einer Antwortfrist von 48 Arbeitsstunden.

Artikel 12 – Pflichten des Gewerbetreibenden

Der Gewerbetreibende verpflichtet sich:

• die AGB für Gewerbetreibende und die Marktplatz-Regeln einzuhalten

• das Abonnement und die Zusatzleistungen zu den vorgesehenen Terminen zu bezahlen

• ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen

• die Dienste fair und bestimmungsgemäß zu nutzen

• Nicht zu versuchen, technische Beschränkungen zu umgehen

• CARTOBIKE über jede Änderung seiner Rechtslage (Einstellung der Geschäftstätigkeit, Liquidation usw.) informieren

Artikel 13 – Änderungen der Dienste

CARTOBIKE behält sich das Recht vor:

• die Funktionen der Dienste weiterzuentwickeln

• Zusätzliche Dienste hinzuzufügen oder zu entfernen

• die Preise für neue Abonnements und Verlängerungen zu ändern (mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail)

Wesentliche Änderungen der Dienste werden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

Artikel 14 – Haftung von CARTOBIKE

14.1. Mittelverpflichtung

CARTOBIKE unterliegt einer Mittelverpflichtung hinsichtlich der Erbringung der Dienstleistungen. CARTOBIKE garantiert keine Ergebnisse in Bezug auf Sichtbarkeit, generierte Kontakte oder erzielte Verkäufe.

14.2. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von CARTOBIKE auf den Gesamtbetrag des vom Gewerbetreibenden gezahlten Jahresabonnements beschränkt.

CARTOBIKE kann nicht für Umsatz-, Kunden- oder Datenverluste oder sonstige indirekte Schäden haftbar gemacht werden.

14.3. Höhere Gewalt

CARTOBIKE kann nicht haftbar gemacht werden, wenn es seine Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt im Sinne der belgischen Rechtsprechung nicht erfüllen kann.

Artikel 15 – Personenbezogene Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gewerbetreibenden unterliegt der Datenschutzerklärung, die auf der Plattform einsehbar ist.

Artikel 16 – Geistiges Eigentum

Alle Elemente der Plattform (Software, Datenbanken, Marken, Logos) bleiben das ausschließliche Eigentum von CARTOBIKE.

Das Abonnement gewährt dem Gewerbetreibenden keine Rechte am geistigen Eigentum, sondern lediglich ein persönliches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

Artikel 17 – Kündigung durch CARTOBIKE

CARTOBIKE kann das Abonnement von Rechts wegen ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung kündigen, wenn:

• Schwerwiegender oder wiederholter Verstoß gegen die AGB oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

• Nichtbezahlung des Abonnements

• Betrügerisches Verhalten oder unlautere Geschäftspraktiken

• Schädigung des Images oder der Interessen von CARTOBIKE

• Gerichtliche Liquidation oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Gewerbetreibenden

Die Kündigung führt zum endgültigen Verlust der nicht in Anspruch genommenen Guthaben und Dienstleistungen ohne Rückerstattung.

Artikel 18 – Übertragung des Vertrags

Der Gewerbetreibende darf sein Abonnement ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CARTOBIKE nicht an Dritte abtreten oder sein Konto übertragen.